Wichtiger Hinweis
Regelungen zur Nutzung von Trampolinen in unserer Anlage hinzuweisen.
Großspielgeräte, wie Trampoline, sind kein Bestandteil einer kleingärtnerischen Nutzung. Sie dürfen daher nur befristet, mit einer schriftlichen Einwilligung des Vorstands sowie nach vorheriger Absprache mit den anliegenden Pächtern, auf der Parzelle aufgestellt werden.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
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- Trampoline sind ausschließlich vorübergehend zulässig
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- Eine Genehmigung des Vorstands ist zwingend erforderlich
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- Eine Abstimmung mit den direkten Nachbarn muss erfolgen
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- Aus Sicherheitsgründen müssen Trampoline sturmsicher verankert oder nach jeder Nutzung abgebaut werden
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- Während der Wintersaison dürfen keine Trampoline auf den Parzellen stehen
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Verstöße gegen die Satzung und Gartenordnung – insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung der Parzelle – Konsequenzen haben können.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Bundeskleingartengesetz kann dies im Einzelfall sogar zur Kündigung des Pachtverhältnisses führen.
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und im Sinne unserer Gemeinschaft.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
