📝 Trampolin im Kleingarten

Wichtiger Hinweis zum Aufstellen von Trampolinen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

das Aufstellen eines Trampolins auf der eigenen Parzelle ist grundsätzlich möglich. Nach dem Bundeskleingartengesetz dient ein Kleingarten neben der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung auch der Erholung.

Damit die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle weiterhin gewährleistet bleibt und keine Gefährdung für Personen, benachbarte Parzellen oder Gemeinschaftsflächen entsteht, gelten in unserer Kleingartenanlage folgende verbindliche Vorgaben:

Vor dem Aufbau eines Trampolins ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Vorstand zu halten.

Während der Saison muss das Trampolin jederzeit ausreichend gegen Abheben und Umkippen gesichert sein. Hierzu sind die unteren Metallbügel des Trampolins mit ausreichend schweren Stein- oder Gehwegplatten zu beschweren. Die Steinplatten müssen dabei auf den Bügeln liegen, damit das Gestell zuverlässig nach unten gedrückt wird. Platten, die lediglich unter die Bügel gelegt werden, stellen keine Sicherung gegen Abheben dar.

Das Trampolin ist zum Ende der Gartensaison vollständig abzubauen und ordnungsgemäß einzulagern. Ein dauerhaftes Aufstellen über die Wintermonate ist nicht gestattet.

Bitte beachtet außerdem, dass das Trampolin die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle nicht beeinträchtigen darf und so aufzustellen ist, dass Nachbarparzellen, Wege, Hecken und gemeinschaftliche Flächen nicht beeinträchtigt werden.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Aufsichtspflicht sowie die Verantwortung für einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand liegen bei den jeweiligen Pächterinnen und Pächtern.

Vielen Dank für euer Verständnis und die Beachtung dieser Vorgaben.

Der Vorstand
SG-Lohkoppel e. V. 544

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