🚗 Befahren der Vereinswege mit dem PKW

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Befahren der Vereinswege mit dem Pkw

Das Befahren der Vereinswege mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten

ausschließlich zu den festgelegten Terminen im April und Oktober.

Außerhalb dieser Zeit ist das Befahren nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich mit vorheriger, ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands zulässig.

Lieferungen wie einzelne Säcke Blumenerde oder kleinere Pflanzen stellen dabei keinen Ausnahmegrund dar.

Die Genehmigung ist vorab schriftlich per E-Mail an kontakt@sg-lohkoppel.com unter Angabe einer Begründung beim Vorstand zu beantragen.

Nach Genehmigung werden ein Torschlüssel sowie ein entsprechendes Genehmigungsschreiben ausgegeben. Dieses Schreiben ist während des Aufenthalts gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Das unerlaubte Befahren der Vereinswege stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem können im Schadensfall erhebliche Versicherungsprobleme entstehen, sofern keine Genehmigung vorliegt.

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