Pächterwechsel und Parzellenabgabe
Wenn eine Kleingartenparzelle aufgegeben wird, erfolgt die Übergabe an einen neuen Pächter nach einem festgelegten Ablauf. Dieser dient dazu, einen geordneten Pächterwechsel sicherzustellen, mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und eine faire Wertermittlung der vorhandenen Anlagen und Anpflanzungen zu gewährleisten.
Der Ablauf eines Pächterwechsels erfolgt in mehreren Schritten:
1. Schriftliche Kündigung der Parzelle
Die Kündigung der Parzelle muss schriftlich beim Vorstand eingehen, spätestens bis zum 30. Juni eines Jahres.
2. Erste Begehung der Parzelle
Nach Eingang der Kündigung wird eine Inspektion der Parzelle durch die Wertermittlungskommission durchgeführt.
Bei dieser Begehung werden mögliche Bauverstöße, nicht genehmigte bauliche Veränderungen sowie unzulässige Anpflanzungen festgestellt und protokolliert.
3. Beseitigung festgestellter Verstöße
Sollten Verstöße festgestellt werden, sind diese vor der eigentlichen Wertermittlung vollständig zu beseitigen. Hierzu zählen beispielsweise unzulässige bauliche Anlagen oder Anpflanzungen, die nicht den geltenden Vorgaben entsprechen.
4. Offizielle Wertermittlung
Erst nachdem alle festgestellten Mängel behoben wurden, kann die offizielle Wertermittlung der Parzelle erfolgen. Diese bildet die Grundlage für die spätere Übernahme der Parzelle durch einen neuen Pächter.
Hinweis für alle Pächter!!!
Auch Pächterinnen und Pächter, die aktuell keine Parzellenaufgabe planen, sollten sich frühzeitig mit den geltenden Vorgaben vertraut machen. Eine rechtzeitige Orientierung erleichtert die spätere Übergabe und kann zusätzlichen Aufwand oder unnötige Kosten vermeiden.
Die entsprechenden Regelungen und Hinweise finden Sie in:
- der Vereinssatzung
- der Gartenordnung
- sowie in den Richtlinien des „Hamburger Gartenfreund“
Bei Fragen steht Ihnen der Vorstand gerne zur Verfügung.
Der Vorstand
SG-Lohkoppel e.V.
