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PĂ€chterwechsel und Parzellenabgabe
Wenn eine Kleingartenparzelle aufgegeben wird, erfolgt die Ăbergabe an einen neuen PĂ€chter nach einem festgelegten Ablauf. Dieser dient dazu, einen geordneten PĂ€chterwechsel sicherzustellen, mögliche MĂ€ngel frĂŒhzeitig zu erkennen und eine faire Wertermittlung der vorhandenen Anlagen und Anpflanzungen zu gewĂ€hrleisten.
Der Ablauf eines PĂ€chterwechsels erfolgt in mehreren Schritten:
1. Schriftliche KĂŒndigung der Parzelle
Die KĂŒndigung der Parzelle muss schriftlich beim Vorstand eingehen, spĂ€testens bis zum 30. Juni eines Jahres.
2. Erste Begehung der Parzelle
Nach Eingang der KĂŒndigung wird eine Inspektion der Parzelle durch die Wertermittlungskommission durchgefĂŒhrt.
Bei dieser Begehung werden mögliche BauverstöĂe, nicht genehmigte bauliche VerĂ€nderungen sowie unzulĂ€ssige Anpflanzungen festgestellt und protokolliert.
3. Beseitigung festgestellter VerstöĂe
Sollten VerstöĂe festgestellt werden, sind diese vor der eigentlichen Wertermittlung vollstĂ€ndig zu beseitigen. Hierzu zĂ€hlen beispielsweise unzulĂ€ssige bauliche Anlagen oder Anpflanzungen, die nicht den geltenden Vorgaben entsprechen.
4. Offizielle Wertermittlung
Erst nachdem alle festgestellten MĂ€ngel behoben wurden, kann die offizielle Wertermittlung der Parzelle erfolgen. Diese bildet die Grundlage fĂŒr die spĂ€tere Ăbernahme der Parzelle durch einen neuen PĂ€chter.
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Hinweis fĂŒr alle PĂ€chter!!!
Auch PĂ€chterinnen und PĂ€chter, die aktuell keine Parzellenaufgabe planen, sollten sich frĂŒhzeitig mit den geltenden Vorgaben vertraut machen. Eine rechtzeitige Orientierung erleichtert die spĂ€tere Ăbergabe und kann zusĂ€tzlichen Aufwand oder unnötige Kosten vermeiden.
Die entsprechenden Regelungen und Hinweise finden Sie in:
- der Vereinssatzung
- der Gartenordnung
- sowie in den Richtlinien des âHamburger Gartenfreundâ
Bei Fragen steht Ihnen der Vorstand gerne zur VerfĂŒgung.
Der Vorstand
SG-Lohkoppel e.V.
